Rückforderung bei Insolvenz
vom 26.9.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Nun habe ich gehört, dass ein Insolvenzverwalter bezahlte Beträge innerhalb von vier Wochen zurückfordern kann, was für mich bedeuten würde, dass ich gleichfalls in die Insolvenz gehen müsste, da ich einen solch hohen Betrag nicht aus eigener Kraft finanzieren kann, zumal es ja ein durchlaufender Posten ist. ... Frage also, kann der Insolvenzverwalter tatsächlich eine Zahlung zurückfordern, auch unter der Prämisse, dass ich dieses Geld sofort weiterleite an den Unterlieferanten.