Die Bank hat mir eine Frist von 6 Monate mitgeteilt und es an folgende Bedingungen geknüpft: 1. die Unterzeichnung des Einverständnis beider Schuldner der Schuldhaftentlassung meiner Ex-Frau 2. die Austragung aus dem Grundbuch, aus dem dann hervorgeht dass ich alleiniger Besitzer der Wohnung bin 3. die Überschreibung des Bauspervertrages auf meine Person, so dass Frau Ruge nicht mehr im Bausparer genannt wird und auf ihren Anspruch verzichtet Für meine Entscheidung, die Immobilien betreffenden Gesamtschulden im Zuge einer Schuldhaftentlassung meiner Ex-Frau zu meinen Lasten zu übernehmen, bitte ich Sie mir mitzuteilen ob nach der Freigabe durch den Insolvenzverwalter dieser Eintrag im Grundbuch gemäß §32 Abs. 3 der Insolvenzordnung gelöscht wird. ... Die Eintragung kann auch vom Insolvenzverwalter beim Grundbuchamt beantragt werden. (3) Werden ein Grundstück oder ein Recht, bei denen die Eröffnung des Verfahrens eingetragen worden ist, vom Verwalter freigegeben oder veräußert, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag das Grundbuchamt um Löschung der Eintragung zu ersuchen. ... Darf der Insolvenzverwalter ohne Zustimmung v.