Brandschutzwand
vom 25.3.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Es wird jetzt beanstandet das eine Hauswand den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze mit 2m statt 2,5m und gleichzeitig der Abstand von Haus zu Haus mit 4m statt 5m zu gering ist.