Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ganz grundsätzlich dürften Sie sich auf die Aussage des Bauamtes verlassen, denn schließlich dürfte Ihnen im Falle einer illegalen baulichen Anlage das Bauamt, wo auch die Bauaufsicht sitzt, keinen Strich durch die Rechnung machen.
Sie muss sich an Ihrer eigenen Aussage festhalten lassen - sogenannte Selbstbindung der Verwaltung.
Schwierigkeiten kann es dann eher geben, wenn Ihre Nachbarn Rechte gegenüber Ihnen geltend machen.
Sie sollten daher dieses unbedingt weiter juristisch prüfen lassen.
Ich kann Ihnen aber gerne im Wege der hier kostenlos möglichen Nachfragefunktion antworten, wenn Sie mir mitteilen:
- um welchen B-Plan es sich handelt (dieser ist zumeist heutzutage im Internet frei verfügbar);
- in welche Gemeinde das hier betroffene Objekt steht (denn das Ortsrecht - bestimmte Satzungen - können dort etwas näher regeln);
Entscheidend sind nämlich zunächst der B-Plan und das Ortsrecht - Satzungen spezieller Art.
Das Gesetz ist zunächst nachrangig.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitteilung.
Nach Ihrer Mitteilung werde ich Ihnen erneut antworten können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag Herr Hesterberg,
danke für Ihre schnelle Antwort.
Weder der B-Plan, noch die Ortssatzung enthält eine Regelung.
Somit steht dem Bau nichts entgegen, um Ihre Antwort zusammenzufassen ?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
nach meiner vorläufigen Einschätzung ist es so - der Bau scheint zulässig zu sein, zumal die Aussage des Bauamtes schlüssig erscheint.
Nichtsdestotrotz würde ich vom Bauamt eine schriftliche Aussage dazu anfordern und ggf. weiteren juristischen Rat einholen.
Aber aller Voraussicht nach dürfte es hier keine Probleme geben.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt