NRW: Baulast notwendig? Gartengerätehaus u Garage an/auf der selben Grunstücksgrenze
vom 11.8.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Hallo, wir wollen in NRW eine Abstandsflächenbaulast löschen lassen, die unser Grundstück belastet. Diese wurde in den 1980ern mit Zustimmung des Vorbesitzers unseres Hauses eingetragen, als ein Nachbar ein Gartengerätehaus 0,7 Meter entfernt im hinteren Teil seines Grundstücks von der Grenze zu unserem parallel verlaufenden Garten errichtet hat (Maße sind 3x3x2,2 Meter, also <30 cbm Rauminhalt). ... Hinweis: Ob die beiden Flurstücke des Nachbarn im Grundbuch zu einem Grundstück vereinigt sind, ist nicht bekannt.