Sicherheitsauszahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
meine firma ist vor 2jahren geschlosen worden, weil ein gesellschafter gestorben ist. insolvenzantrag wurde mangels masse abgelehnt. es sind noch diverse sicherheitseibehalte offen. die bauherren wollen nicht zahlen, da es die firma nicht mehr gibt. die arbeit ist von mir erbracht worden, also stht mir als persönlich haftender gesellschafter doch das geld zu, denn andererseits muss ich auch für mängel gerade stehen, die in der gewähleistung stehen. meine frage: dürfen die bauherren die einbehaltenen 5 % einfach behalten oder müüsen die zum bekannten termin ausgezahlt werden