Baugenehmigung §34 verweigert weil "prägende Grenzanbauseite nicht eingehalten"
vom 22.8.2016
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Wir haben uns ein Grundstück mit einem Abrissreifen Haus in Schifferstadt in Rheinland Pfalz gekauft. Dieses wird zur Zeit abgerissen und an dieser Stelle soll unser neues Haus gebaut werden. Wir haben den Bauantrag eingereicht und nun von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein Pfalz Kreises den Hinweis erhalten das unser Bauantrag sowohl dem Planungsrecht als auch dem Bauordnungsrecht widerspricht da die prägende Grenzanbauseite nicht eingehalten wurde.