Da die Beauftragung online erfolgt, gibt es nur die Auswahl Terminwunsch - schnellstmöglich, es ist an keiner Stelle zu erkennen das dadurch das Widerrufsrecht entfällt, auch die AGB weist nicht auf das entfallen des Widerrufsrecht durch die Auswahl Terminwunsch - schnellstmöglich nicht eindeutig hin.
Frage(n): Ist die Bestellung meines Kunden rechtsgültig, auch ohne meine explizite Bestellbestätigung (weder hat er darum gebeten, noch ist dieses in seinen AGB´s benannt).?
In der Kündigung wird sich auf die AGB''''s der Stiftung bezogen und dort steht: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 17 Kündigung durch die Einrichtung (1) Die Einrichtung kann den Vertag nur aus wichtigen Grund kündigen.
Auszug aus den AGB „Schlussbestimmungen: Die zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts." - Ich betreibe die App als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland.
Laut den AGB des Anbieters ist ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13 BGB: Verbraucher">§13 BGB</a> ausgeschlossen, da die Firma "ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden [...] betreibt".
Beim Vertragsabschluss online (bin gerade extra nochmal die Schritte durchgegangen) habe ich keine Widerrufsbelehrung noch AGBs erhalten bzw. bestätigt.
. - Auch in den AGBs des Unternehmens steht: Sprachverbindungen kann der Kunde mit der Base Internet Flatrate nicht führen - Doch genau dieser Umstand soll nun eine Begründung dafür sein das der Vertrag weiter läuft.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letzte Woche einige Möbel bestellt. Teilweise im Internet, teilweise im Möbelhaus. Nun habe ich einige dieser Stücke erhalten allerdings sind diese komplett zerkratzt und vermackt.
Hallo, Mein PKW musste nach einem Garantiefall in die Werkstatt eines Autohauses. Meine Tochter brachte das Auto in die Werkstatt und bekam nach vorheriger Absprache einen Werkstattersatzwagen kostenlos zur Verfügung. Beim zurück bringen des Werkstattwagens musste sie mit dem Auto zurück stossen und beschädigte dabei ein Auto das am Strassenrand parkte.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 1998 gab ich bei einem Juwelier einen Stein zur Schätzung ab und habe schlichtweg vergessen ihn wieder abzuholen. Ich sprach zwar mehrfach mit der Verkäuferin im Geschäft, aber es dachte im Laufe der Jahre keiner mehr an den Stein. Durch Zufall erwähnte ich vor einigen Tagen bei der Verkäuferin, dass ich ja auch noch einen Stein in Tresor von dem Geschäft liegen hätte.