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1&1 Widerrufsrecht

1. Oktober 2008 22:25 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo,
ich habe bei 1&1 einen bestehenden DSL Vertrag, nun bin ich ausgezogen und habe bei 1&1 einen neuen Vertrag abgeschlossen, der alte Vertrag soll meine Ex übernehmen, das wurde von der Mitarbeiterin von 1&1 abgeleht, ferner wurde mir eine Vertragslaufzeit von 12 Monate zugesagt - gebucht wurden allerdings 24 Monate.
Nach ein paar Tagen habe ich mich noch einmal mit 1&1 telefonisch in Verbindung gesetzt, nun sagt mir die Mitarbeiterin das meine Ex doch den Vertrag übernehmen kann, den erforderlichen Antrag habe ich dazu gestellt. Und weil Sie GMX Kunde ist soll der Vertrag auch auf die Konditionen von GMX umgeschrieben werden, die Mitarbeiterin von 1&1 meinte das meine Ex dazu einen Auftrag bei GMX stellen muss. Nun habe "ich" den Auftrag bei GMX gestellt und Wunschtermin schnellstmöglich angekreuzt - wie gesagt ich habe beauftragt und nicht meine Ex. Am nächsten Tag hat Sie gleich eine Bereitstellungsbestätigung erhalten, da wir ja keinen weiteren Anschluss wollten haben wir vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den Auftrag schriftlich widerrufen.
In diesen Zusammenhang habe ich dann auch meinen Auftrag für die neue Anschrift widerrufen bis die Vertragliche Situation geregelt ist und der bestehende Anschluss mit der bestehenden Telefonnummer auf meine Ex umgeschrieben wird.
Nun hat 1&1 meinen und den von meiner Ex abgelehnt und meint das hier das Widerrufsrecht nicht gilt, weil wir eine sofortige Beauftragung vorgenommen haben und vom Widerrufsrecht absehen. Ich kann mich nicht erinnern das mich jemand auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat oder das ich gefragt wurde. Und meiner Ex bestand nicht einmal ein telefonischer Kontakt, wie auch das Sie nichts schriftliches bestätigt hat.
Da die Beauftragung online erfolgt, gibt es nur die Auswahl Terminwunsch - schnellstmöglich, es ist an keiner Stelle zu erkennen das dadurch das Widerrufsrecht entfällt, auch die AGB weist nicht auf das entfallen des Widerrufsrecht durch die Auswahl Terminwunsch - schnellstmöglich nicht eindeutig hin.

In der Zwischenzeit haben wir mehrfach die Aufträge widerrufen - in schriftlicher Form und haben um Klärung gebeten. Ich erhalte von 1&1 keine Antworten auf meine Fragen, auch ein telefonischer Kontakt ist nicht möglich - bis jetzt liegen meine Telefonkosten schon bei 80 €. Jedes mal wenn ich mit 1&1 telefonieren erhalte ich unterschiedliche Aussagen, wie sich zeigt Falschaussagen und keine Verbindliche Aussagen. Wenn 1&1 sich meldet dann über die Auftragsbestätigung, den Bereitsstellungstermin und den Hardwareversand.

Und der Vertrag kann angeblich auch nicht mehr umgeschrieben werden, da der neue Anschluss von meiner neuen Anschrift ebenfalls auf den bestehenden Vertrag gebucht wurde.

Bitte helfen Sie uns, was sollen wir jetzt noch machen, was machen wir mit der Hardware und wenn der Anschluss geschaltet wird. Ich habe das Gefühl das 1&1 sich stur schaltet und die Bereitstellung einfach durchzieht.

Besten Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage. An dieser Stelle ist nur eine erste Einschätzung möglich und jede Ergänzung des Sachverhalts kann zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen.

Ihr Widerrufsrecht ist nicht erloschen. § 312 d III Nr. 2 BGB bestimmt das das Widerrufsrecht nur erlischt, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen wurde und zwar auf Veranlassung oder mit Zustimmung des Verbrauchers. Dies wäre in diesem Fall nur erfüllt, wenn Sie den Anschluss schon nutzen würden. Die Probleme die Sie schildern, sind mir aus diversen Mandaten bekannt. Sie sollten die Hardware zurücksenden und nochmals schrfitlich klarstellen, dass Sie die Bereitstellung ablehnen und das kein Vertrag besteht. Nach meiner Erfahrung werden Anrufe und Schreiben von Kunden aber meistens ignoriert.

Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt zu beauftragen, da erfahrungsgemäß erst dann eine Reaktion erfolgt und eine Klärung möglich wird.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

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