Privatverkauf - Plotterverkauf über eBay - Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich bat den Käufer, mir dies schriftlich mitzuteilen, darin bemerkte er dann auch, eventuell weitere Fehler mir gegenüber geltend zu machen. Weiterhin war die Bemerkung in dem ersten Schreiben: Zitat: "Auch eine Garantie und Gewährleistung war uns wichtig, weshalb wir unter anderem auch vom Kauf Ihres Gerätes bei Ebay absehen mussten." ... Dies wurde ausdrücklich vom Käufer abgelehnt und nun will er 30% Nachlaß auf das Gerät und würde damit die Zusicherung auf keine weiteren Forderungen abgeben.