Nach Überprüfung des Kaufvertrages habe ich nun gesehen, dass der angebliche Händler nur als Vermittler auftrat und der Verkäufer eine Privatperson ist. ... Geschickterweise hat dieser im Kaufvertrag die Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, für den Fall, dass es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt, was ja hier der Fall ist, obwohl ich das Fahrzeug von dem Vermittler gekauft habe und ihm auch in seinem Autohaus das Geld übergeben habe bzw die Anzahlung auf sein Konto geleistet habe, ein ganz übler Trick, oder?