Rücktrittsrecht von Onlinevertrag ?
vom 26.4.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Daraufhin habe ich den Betreiber angeschrieben und bat um eine Bestätigung der Kündigung - dieser verwies wieder auf die AGB "wie Sie aus unserer AGB entnehmen koennen, entfaellt Ihr Widerrufsrecht nach aktiver in Anspruchnahme unserer Leistungen" und bestätigte mir die Kündigung zum 06.04. 2007 . Ich schrieb wieder zurück mit der bitte die Kündigung mit sofortiger Wirkung zu bestätigen und mir eine Rechung zu schicken damit ich die Kosten der 10 Tage begleichen kann. ... Antwort:"es steht Ihnen frei , dagegen rechtlich anzugehen.