Sehr geehrte Fragestellerin,
Sky darf von Ihnen nicht mehr als die vertraglich vereinbarten Entgelte verlangen. Soweit noch nicht erfolgt sollten Sie zunächst die vertraglich vereinbarten Entgelte bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sky das Abonnement sperrte, zahlen, da Sie bis zu diesem Zeitpunkt das Angebot auch nutzen konnten.
Aus Beweisgründen rate ich Ihnen den weiteren Kontakt mit Sky ausschließlich schriftlich zu führen.
Dabei sollten Sie Sky zunächst auffordern die Höhe des Entgeltes zu begründen und Sky auffordern das abgeschlossene Abonnement wieder freizuschalten und dabei eine Frist von 10 Tagen setzen.
Sollte Sky der Meinung sein, ein höheres Entgelt wäre vertraglich vereinbart worden, müsste Sky dies im Zweifel beweisen
Sollte es zu keiner Einigung mit Sky kommen haben Sie letztlich zwei Möglichkeiten.
Können Sie auf Sky verzichten, sollten Sie vom Vertrag zurücktreten und den Receiver und die Smartcard u.ä. an Sky zurücksenden. Will Sky noch offene Forderungen gegen Sie durchsetzen, wird Sky gegen Sie klagen müssen und in dem Verfahren die Rechtmäßigkeit der erhöhten Preise beweisen müssen
Wollen Sie dagegen Sky weiter nutzen, müssen Sie Sky auf Leistung, d.h. auf Freischaltung Ihres Abonnements verklagen.
Dazu sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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E-Mail:
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise, diese werden wir selbstverständlich bei unserem weiteren Vorgehen berücksichtigen.
Es gibt bei der ganzen Auseinandersetzung mit SKY jedoch einen Sachverhalt in den AGB´s, der bei mir für Unruhe sorgt. Hierbei geht es um die Zustellung von Dokumenten exklusiv über das SKY Kundencenter. Ich zitiere hier kurz den original Abschnitt der AGBs (Sorry, muss sein, ist wirklich relevant):
3. „Mein Postfach"
3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation wie z.B. Vertragsbestätigungen und weitere Kundeninformationen (Im Folgenden „Dokumente" genannt), rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online-Kundencenter auf www.sky.de in der Rubrik „Mein Postfach" (Im Folgenden „Postfach" genannt) dem Abonnenten zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC speichern.
Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit telefonisch oder online im Kundencenter auf www.sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben.
Der Abonnement verzichtet durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente.
Auch bei Nutzung des Postfachs ist SKY berechtigt, die elektronisch hinterlegten Dokumenten weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist.
Der Abonnement verpflichtet sich, die neu für Ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die Dokumente innerhalb es Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden.
Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen.
3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www. Sky.de erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen)..….
Danach geht es nur noch um das Passwort und rechtswidrige Nutzung usw….nichts relevantes.
Da ich 2 Jahre lange zufriedenen Sky Kunde war und auch regelmäßig andere Benachrichtigungen per Post/Brief bekam, habe ich ehrlich gesagt an diesen Abschnitt überhaupt nicht mehr gedacht. Erschwerend kommt hinzu, daß ich durch einen Wohnungswechsel inkl. Providerwechsel mehrere Wochen ohne Internetzugang war. Zusätzlich habe ich durch den Umzug, einen Hexenschuss den ich mir hierbei zugezogen habe und 2 Monate später durch eine Bandscheibenvorfall inkl. OP und 2 wöchentlichem Krankenhausaufenthalt ehrlich gesagt ganz andere Probleme als mich alle 2 Wochen im Sky Kundencenter anzumelden. Während des Providerwechsels und des Krankenhausaufenthaltes war es auch überhaupt nicht möglich für mich ins Internet zu gehen. Als ich mich irgendwann im Laufe der Auseinandersetzung ins Kundencenter einloggen wollte, war hier die Anmeldung nicht mehr möglich.
Ich empfinde diese Klausel als absolut unzumutbar für den Kunden und halte es für eine einseitige Benachteiligung für mich als Verbraucher, weiterhin gibt es das offene Problem des Nachweises des Zugangs.
Bei einem Urteil im Juli 2012 (leider nur in Österreich) wurden u.a. genau diese Vertragsklauseln als unwirksam erklärt.
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&type=98&tx_ttnews[tt_news]=2812&tx_ttnews[backPid]=524&cHash=586e063a3abe2c8289413c579b03a16a
Jetzt endlich zu meiner Nachfrage:
Wie beurteilen Sie diese Vertragsklauseln?
Wie soll ich im Schreiben an Sky und Infoscore (als Inkassounternehmen) hierauf eingehen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich halte die Klausel von Sky für unwirksam, da diese überraschend ist; § 305c BGB
. Darüber hinaus halte ich die Klausel auch gem. § 309 Nr 12 BGB
für unwirksam.
Problematisch ist insbesondere die Möglichkeit von Sky Dokumente aus dem Postfach zu löschen, mit der Folge, dass Sie nicht nachvollziehen können ob und wann etwaige Schreiben über das Postfach zugestellt worden sein sollen.
Solange Sky nicht auf die Klauseln selbst Bezug nimmt, sollten Sie darauf nicht eingehen. Erst wenn dies geschieht weisen Sie darauf hin, dass die Klauseln unwirksam seien.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -