Sollte bis zum Ende der Reservierungszeit der Kaufvertrag aus Gründen, die der Kaufinteressent zu vertreten hat, nicht zustande kommt, so ist die Reservierungsgebühr nicht zurück zu erstatten. ... Sollte bis zum Ende der Reservierungszeit der Kaufvertrag aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht zustande kommt, erhält der Kaufinteressent die Reservierungsgebühr zzgl. 100€ pro jeden Monat der Mietlaufzeit , jedoch für maximal 12 Monate, zurück. ... Der Verkäufer schickt das Geld zurück und erklärt den Reservierungsvertrag für nichtig , da nicht wie vereinbart rechtswirksam geworden.