Richtige Maßnahmen nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.10.2008 schloss der Besteller B mit dem Unternehmer U einen Werkvertrag über folgende Leistungen auf dem Grundstück von B: - verschiedene Abriss- und Entsorgungsarbeiten - Baumfällarbeiten verbunden mit Entsorgungsarbeiten der Reste - Rausholen der Wurzeln - Verfüllen der Löcher Als Fertigstellungstermin war der 15.11.2008 im Werkvertrag verankert. ... Am 28.11.2008 droht B schriftlich mit seinem Recht auf Selbstvornahme, wenn U seine Leistungen nicht bis zum 5.12.2008 erbringt. ... B ist unsicher, ob der seine Rechte nach BGB § 323 oder § 637 ausüben muss: - Muss B nun Rücktritt nach BGB § 323 in Verbindung mit Schadensersatz nach BGB § 325 verlangen?