Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Versicherungen Ihres Auftraggebers auch bei einer Vermietung durch Ihr Unternehmen durchgreifen, kann ich leider nicht pauschal beantworten. Dies hängt von den Versicherungsverträgen Ihres Auftraggebers ab. Üblicherweise wird der Versicherungsschutz nur für konkrete Zwecke und Nutzungsarten gewährt.
Erfahrungsgemäß gehe ich jedoch davon aus, dass die Versicherungen nicht bei einer gewerblichen Weiternutzung bzw. -vermietung durch Dritte greifen oder nur dann, wenn bestimmte vertragliche Bedingungen weiter gegeben werden. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, so müssten Sie sich die Verträge vorlegen lassen und dann den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber ggf. an die Versicherungsbedingungen anpassen.
Alternativ können Sie - um absolut sicher zu sein - auch schlicht eigene Versicherungen abschließen.
Wenn Sie die Fahrzeuge weiter vermieten, tragen Sie natürlich grundsätzlich das unternehmerische Risiko, dass die Kunden zahlen und die Fahrzeuge vertragsgemäß verwenden. Außerdem sind Sie mit dem Aufwand der Schadensabwicklung belastet und sind natürlich auch verpflichtet, die Mietverträge zu erfüllen, also die Fahrzeuge immer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Ihre weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich natürlich aus den jeweils abzuschließenden Verträgen mit Ihrem Auftraggeber und dann auch Ihren Endkunden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen