Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

'Vermittlungsvertrag' fuer Business-Networking

26. April 2023 09:56 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich kenne drei verschiedene Start-up Gründer aus einer bestimmten Industrie-sparte. Ich bin mir relativ sicher, dass Sie sich gegenseitig helfen könnten (bei zumindest zwei spezifischen herstellungstechnischen Problemen), wenn ich Sie einander vorstelle. Ich bin jedoch an keinem dieser Unternehmen beteiligt.

Wie kann ich einen kurzen Vertrag formulieren, der mir 1-2 % aller Zahlungen, die zwischen diesen Unternehmen ausgetauscht werden könnten, zuschreibt? Ich könnte dann alle drei so etwas wie 'Wir zahlen X 2 % aller Zahlungen, die wir an durch Ihn vorgestellte Unternehmen zahlen, für mindestens 20 Jahre' unterschreiben lassen - im Prinzip, ein Vermittlungsvertrag. Darf ich das ohne Maklerzulassung? Gibt es einfachere Lösungen, die mir einen Vorteil von dieser Art von 'Business-Matchmaking' zuschreiben?

Kreative Ideen wären sehr hilfreich! Auf jeden Fall, Danke im voraus!

26. April 2023 | 22:31

Antwort

von


(331)
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Eine Maklerzulassung brauchen Sie dafür nicht. Grundsätzlich ist das so umsetzbar auch mit sehr langer Laufzeit von 20 Jahren da im B2B Verhältnis keine Höchstgrenze gilt.

Ein möglicher kurzer Vertrag:

========

Vermittlungsvertrag

Zwischen:

[Name des ersten Start-up-Gründers], im Namen von [Name des ersten Start-up-Unternehmens], (im Folgenden als "Partei 1" bezeichnet);

[Name des zweiten Start-up-Gründers], im Namen von [Name des zweiten Start-up-Unternehmens], (im Folgenden als "Partei 2" bezeichnet);

[Name des dritten Start-up-Gründers], im Namen von [Name des dritten Start-up-Unternehmens], (im Folgenden als "Partei 3" bezeichnet);
und

[Ihr Name], (im Folgenden als "Vermittler" bezeichnet).
Präambel

Die Parteien 1-3 betreiben jeweils ein Start-up-Unternehmen in der [Industriesparte]. Der Vermittler hat die Absicht, die Parteien 1-3 einander vorzustellen, um mögliche Zusammenarbeit und Geschäfte zwischen ihnen zu ermöglichen. Im Gegenzug für diese Vorstellung verpflichten sich die Parteien 1-3, dem Vermittler eine Vermittlungsprovision zu zahlen.

§1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Vermittler verpflichtet sich, die Parteien 1-3 einander vorzustellen und ihnen den Kontakt zu ermöglichen.

(2) Die Parteien 1-3 verpflichten sich, dem Vermittler eine Vermittlungsprovision in Höhe von xxx% aller Zahlungen, die sie an die durch den Vermittler vorgestellten Unternehmen zahlen, zu entrichten.

§2 Laufzeit des Vertrages

(1) Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung durch alle Parteien und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

§3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vermittlungsprovision ist jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss eines Geschäfts zwischen den beteiligten Parteien fällig.

(2) Die beteiligten Parteien sind verpflichtet, dem Vermittler unaufgefordert über alle Geschäftsabschlüsse zu informieren, die aufgrund der Vorstellung durch den Vermittler zustande gekommen sind.

§4 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermittlers.

Unterschriften:

========


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(331)

Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Strafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER