Verjährung einer Bürgschaft - Insolvenzverfahren eröffnet
vom 14.4.2009
50 €
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Bis zum April 2009 haben wir dann nichts mehr von der Versicherung gehört; aber plötzlich - nach 6,5 Jahren - wurde meine Frau in (einem nicht eingeschriebenen) Brief aufgefordet, als selbstschuldnerisch haftende Bürgin monatliche Zahlungenzur Tilgung der Restschuld zu leisten. 5.MEINE FRAGE: IST DIE BÜRGSCHAFT NACH 6,5 JAHREN NICHT VERJÄHRT?