Kündigung Dienstvertrag / Rechtmäßigkeit
vom 12.7.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. ... Fragen: ======= 1.