Verkauf eines Bastlerfahrzeuges hat einen Motorschaden
vom 21.11.2019
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Reicht es aus wenn ich in den Kaufvertrag zusätzlich reinschreibe gekauft wie gesehen und Fahrzeug abweichend vom optischen Zustand der Bilder aus dem Inserat vom Internet? ... Sehe es selbst aber so, dass der letzte optische Eindruck bei der Verhandlung vor Ort und gleichzeitiger Durchsicht durch den Käufer zählt. ... Und die Sommerreifen sind an einem anderen Ort eingelagert wo ich höchstwahrscheinlich die nächsten Tage keinen Zugriff darauf habe d.h. ich möchte das Auto mit montierten Winterrädern verkaufen und mit dem Käufer im Vertrag auch festhalten dass ich ihm die Sommerräder innerhalb 7 Tage vorbeibringen werde oder er diese selbst abholt, welche Übergabe ich mir dann von ihm bestätigen lassen will.