Verlagsvertrag mit einem im Ausland ansässigen Urheber
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Wir wollen ein russisches Lehrbuch - ein Taschenbuch in Papierform inkl. begleitendes Hörbuch auf CD - selbst ins Deutsche übersetzen, es entsprechend überarbeiten und als Selbstverlag herausgeben, produzieren und auf dem deutschen Markt verkaufen. Alle Kosten dafür tragen wir selbst. Der Autor/Urheber hat selbst alle Rechte an der russischen Vorlage.