Artikel 20 EU Vertrag ( Verstärkte Zusammenarbeit)
Wenn sich jetzt Deutschland und andere EU Staaten, also mind, 9 finden, die ein gemeinsames Mietrecht machen wollen, würde dies dann gehen, also auf EU Ebene im Rahmen dieser verstärkten Zusammenarbeit ? Zweite Frage: Wenn nun andere Staaten als Deutschland so ein Mietrecht vereinbaren, ist Deutschland ja an dieser verstärkten Zusammenarbeit nicht gebunden, es ist dann ja nur teilweise EU Recht. ... Dritte Frage.: Sehen sie anderswo durch den Vertrag von Lissabon irgendwie geartete Gefahren, dass die nicht teilnehmenden Staaten einer verstärkten Zusammenarbeit gewissermaßen in den Sog der Zusammenarbeit also der Sondergesetze, die ja eig. nur für die mind, 9 Staaten gilt, hereingezogen werden könnten, sei es auch nur durch Umwege ?