Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Wenn das Ehepaar in Deutschland lebt und hier eine Ehe schließt gilt für die Ehe deutsches Recht.
Vor einem deutschen Notar können Sie einen Ehevertrag schließen, der deutschem Recht entspricht.
Sie können allerdings auch bestimmen, daß tunesisches Recht für den Güterstand Ihrer Ehe Anwendung findet.
Eine andere Frage ist jedoch die Anerkennung Ihres deutschen Ehevertrags in Tunesien.
In Tunesien gilt islamisches Recht.
Wenn ihr Ehevertrag den islamischen Rechtsvorschriften widerspricht, wird er in Tunesien nicht anerkannt.
Als Beispiele seien genannt:
Ein Muslim kann weder einem Nicht-Muslim etwas vererben, noch von ihm erben.
Die Kindesentführung eines Kindes eines muslimischen Vaters in ein muslimisches Land ist nach den Gesetzen dieser Länder auch keine Entführung, sondern die legale Ausübung des väterlichen Rechtes. Derartige Rechte können auch durch Ehevertrag nicht anders geregelt werden.
Das Kind eines tunesischen Vaters hat nach tunesischem Recht immer die tunesische Staatsbürgerschaft.
Mit anderen Worten: Ihr deutscher Ehevertrag kann in Tunesien nur anerkannt werden, wenn er den dortigen Rechtsbestimmungen nicht widerspricht (dies gilt natürlich auch umgekehrt).
Sie sollten sich daher vor Abschluß eines Ehevertrages in Deutschland umfassend beraten lassen welche Bestimmungen in Tunesien Gültigkeit haben z.B. bei einem Notar, der auf islamisches Recht spezialisiert ist.
Weitere Auskunft erteilt auch der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. http://www.verband-binationaler.de.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
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