Nun habe ich bzw hatte einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht und meine Klage wurde abgewiesen weil die Dame einen Prozessbetrug begangen hat indem sie nun eine Kopie eines gefälschten Vertrages (hat sich selbst ausgestellt,sogar auf einer Vorlage welche erst gar nicht im 2014 gab,plus alles Daten sind falsch bzw. nicht korrekt)dem Gericht als Beweismittel vorgelegt hat und wurde sogar der Art frech das ihre Anwältin mir jetzt mit einer Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat gedroht hat.wenn ich mein Recht weiter verfolgen werde.indem gefälschten Vertrag verwendet sie meine Adresse,meine Telefonnummer,meinen Namen konnte sie sich sogar nicht richtig merken Können,Schullaufbahn frei erfunden etc.DIE UNTERSCHRIFT MEINER MUTTER GEFÄLSCHT. ... Die Richterin (sehr junge Frau)ist zu der Konklusion gekommen,zusammen mit der Anwältin,das mein Anspruch auf Herausgabe verjährt ist ,weil ich hätte im spätestens 2018 klagen müssen, Was ist nicht tat , Und was mein verschuldeten sei (keine Berücksichtigung des Zeitpunkts ab der Zumutbaren Kenntnisnahme) Wären die Zahlungen berechtigt,dann hatte ich erst gar keinen Anspruch auf die Herausgabe ,weil die Dame hätte das Geld zu recht bekommen,oder ??? 2 Konklusion aufgrund das ich die Zahlungen übernommen habe,habe ich laut der Anwältin und der Richterin,eine Vereinbarung mit meiner Mutter getroffen,aus welcher nun ich der Vertragspartner bin ,in die Zahlungen waren meine Pflichten aus dem Vertrag, Ich kann die beiden gleichzeitig Konkurriernden Argumentation nicht nachvollziehen Weil entweder Verjährung auf was sie die Beklagte beruft Oder erst gar kein Recht auf Herausgabe Auf was sich auch die Beklagte beruft weil sie einen Vertrag mit mir nun hat, Dagegen obwohl Quittungen auf dem Richtertisch vorlagen (Barzahlungen Quittungen an diese Schule)hat die Richterin erst mal an dem Datum gezweifelt,und meinte das diese Rechnung ungeeignet sei ,weil sie Statt 2015 nun das Jahr 2018 sieht, Dazu hat die Tatsache übersehen indem die Beklagte sich derFalschaussage strafbar gemacht hat,indem diese erst hat einen um 1300 Euro niedrigeren Betrag angegeben (die Barzahlungen,welche aus Quittung nun vorlagen)und der Behauptung Das sie dieses Mist mit dem aufgelebtem Vertrag,gesagt hat in einem persönlichen Gespräch in der Schule (Beweisemittel ,die Quittung,steht dort bezahlt in Bar durch Frau xy) sonder meine Mutter nun eine Banküberweisung getätigt hat.