Erstattungsanspruch - Maklercourtage - bewußtes Verschweigen von Mängeln am Mietobjek
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sachverhalt: Ein Wohnungsvermittler gemäß § 1 WoVermittG vermittelte den Abschluß eines Mietvertrages. Dem Vermittler war nachweislich vorbekannt, daß das Mietobjekt einen Schimmelbefall aufweist, da bereits der Vormieter aufgrund dieses Mangels den Mietvertrag kündigte. Der Makler trat bereits mehrmals als Vermittler dieses Mietobjekts auf.