Sehr geehrte RÄ/sehr geehrter RA, Besichtigung eines Campers am 9.2. und Erhalt der Bestellung am gleichen Tag vom Händler vor Ort Eine Auftragsannahme seitens des Händlers liegt noch nicht vor Bestätigung der Abholung am 8.3. per E-Mail heute erhalten Heute schickt der Verkäufer eine E-Mail mit Sachmängeln am Wagen, die es noch zu beheben gilt oder auch auftreten können. Der Hersteller empfiehlt ausdrücklich keine Auslieferung vor Beseitigung der aufgelisteten Punkte. Dieses Dokument solle ich auf Bitten des Händlers, dass er über diese Mängel informiert hat und auch über die Garantieansprüche dieser Mängel, entweder bei einem autorisierten Händler bei mir vor Ort, oder natürlich auch sehr gerne bei dem Händler wo gekauft geltend machen, mit Unterschrift zurückschicken.