Rücktritt nach Messekauf
vom 30.10.2013
65 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Laut AGB des Verkaufers handelt es sich um ein bindendes Angebot, auf der Vorderseite steht allerdings Kaufvertrag/Bestellung. ... Laut BGB besteht für Kaufverträge, welche auf einem Markt oder einer Messe abgeschlossen wurden, kein Rücktrittsrecht. ... Sie haben beiden Zeugen versichert, die Anzahlung auf jeden Fall fristgerecht zu überweisen und den Kaufvertrag zu erfüllen.