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Diese Antwort ist vom 02.12.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ wird im Allgemeinen die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei einer Besichtigung erkennbar sind. Es kommt hier also darauf an, welche Teile mangelhaft sein sollen. (Bei einer Besichtigung erkennbar oder nicht erkennbar.) Insoweit sollten Sie Ihre Angaben im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion noch ergänzen.
II. Selbst wenn Sie aber für die Mängel im Rahmen der Gewährleistung einzustehen hätten (also die Mängel bei einer Besichtigung nicht erkennbar waren), dann kann der Käufer zunächst nur von Ihnen die Nacherfüllung verlangen. (Also z.B. die Beseitigung der Mängel durch Sie.) Nur wenn Sie dies ablehnen oder die Nacherfüllung scheitert, könnte der Käufer Schadensersatz („Geld“) verlangen.
III. Bitten Sie also den Käufer um eine genaue Auflistung der angeblichen Mängel und weisen Sie ihn darauf hin, dass zunächst Sie entscheiden, ob Sie nachbessern oder nicht, dass Sie also (noch) nicht zur Zahlung verpflichtet sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
02.12.2006 | 17:59
Er schrieb ,da beim Kauf mir der der HU BERICHT nicht übergeben wurde, war ich gezwungen gewesen das Fahrzeug bei der DEKRA VORZUSTELLEN ;ich habe ihn ausdrücklich darauf hingewiesen und es sei ok gewesen von seiner Seite und im Kaufvertrag vermerkt.er hat wie schon gesagt nicht mal sich den Motor angeschaut,nicht die Motorhaube aufgemacht,ich verkaufte den Wagen mit neuen Reifen ,der Auspuff wurde erneuert,und als nicht Raucherauto,da nicht darin geraucht wurde,.seine Mängel:Starke verölung,defekter endschalldämpfer,defekte kennzeichen beleuchtung ,verschlissene Bremsscheiben,als ich ihm das Auto über gab ,war es in ordnung gewesen,er meinte der Aschenbecher zeigte reste von Zigaretten,da ich aber weiß das er raucht denke ich das er auf seiner fahrt von 200 kilometer geraucht hat, hat er jetzt recht?muß ich für alles aufkommen obwohl es ihm vorher alles nicht interessiert hat?ich kann doch jetzt garnicht nachweisen das ,das alles stimmt,oder möchte er sich auf meine Kosten den Wagen erneuern??Danke im Voraus
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
02.12.2006 | 20:30
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Zunächst möchte ich nochmals auf meine obigen Ausführungen verweisen. Es kommt darauf an, ob die gerügten Mängel „versteckte“ Mängel sind oder nicht. Das kommt hier im Rahmen der hier möglichen kursorischen Prüfung eher nur bei den verschlissenen Bremsscheiben in Betracht.
Ansonsten kann sich der Käufer einen fehlenden HU-Bericht nicht berufen, wenn er auf einen solchen schriftlich „verzichtet“ hat.
Treten Sie also dem Begehren des Käufers insoweit entgegen, als dass Sie ihn auf die vertraglichen Vereinbarungen und den vereinbarten Gewährleistungsauschluss für nicht versteckte Mängel hinweisen.
Sollten Sie anwaltliche Hilfe bei der weiteren Korrespondenz benötigen, so suchen Sie bitte einen Kollegen vor Ort auf. Alternativ können Sie sich auch an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt