Auto Verkauf Privat zu Privat
17. Oktober 2006 00:39
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 7.10.06 habe ich mein Auto Audi A4 1,9 TDI 107000 km am Autokinomarkt in Essen verkauft.
Der Käufer ist seit 3Jahren in Deutschland ansässig und sprach nicht gut deutsch, so dass sein Bruder uns beiden als Übersetzer der türkischen Sprache und Verhandlungspartner behilflich war.
Nach dem erst der Bruder des Käufers und dann der Käufer eine Probefahrt mit dem Wagen durchgeführt haben, wurde über den Kaufpreis verhandelt und man einigte sich auf 6500€.
Vor dem Vertragsabschluß habe ich den Käufer auf einen Unfallschaden aus der Vergangenheit hingewiesen.
( Motorhaube und Stoßstange sind durch einen rückwärtsfahrenden LKW leicht beschädigt gewesen, alle Teile wurden erneuert).
Des weiteren habe ich auf die defekte Zentralverriegelung und die Notwendigkeit des Zahnriemenwechsels hingewiesen.
Nach erneuten Beratung untereinander, hat der Käufer kein interesse mehr am Kauf des Kfz gezeigt.
Ca.30 min später, sind die Interressenten noch einmal gekommen um über den Verkaufspreis zu verhandeln.
Nach erneuter Einigung auf 6000€ (5800€+ 200€ Winterreifen), wurde der ADAC Kaufvertrag ausgefüllt und nach vorheriger Übersetzug durch den Bruder des Käufers, vom beiden Parteien unterschrieben.
Der früherer Unfallschaden, die Notwendigkeit des Zahnriemenwechsels und die defekte Zentralverriegelung wurden im Kaufvertrag festgehalten.
Um Teure Ummeldekosten am Automarkt Essen zu vermeiden, habe mich der Käufer um eine Überführung des Kfz zu seinen Wohnort nach Iserlohn gebeten.
Nach Ankunft in Iserlohn und Abstellung des Autos auf dem Parkplattz eines Bekannten des Käufers, wurden weitere Versuche seitens des Käufers unternommen um nachträgliche 14 Tägige Garantie zu verhandeln.
Ich hatte den Käufer nochmals auf den, am Automarkt Essen, abgeschlossenen Kaufvertrag hingewiesen und auf die Ausschlussklausel des Kaufvertrages " das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft- soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird(Ziff.1)Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden .Ggf .noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung den Käufer abgetreten."
Der bekannte des Käufers hat dann noch eine weitere Probefahrt (u.a auf der Autobahn mit Tempo 180km/h)mit dem Kfz unternommen um eventuellen Verschleiß auszuschließen.
Anschließend wurde das Kfz wieder auf dem Parkplatz des Bekannten abgestellt, die Autokennzeichen wurden von mir entfernt und mitgenommen.
Der Bruder des Käufers fuhr mit mir nach Hause um die Winterreifen abzuholen.
Eine Woche später, am Sonntag dem 15.10.06 gegen 20:00 Uhr hat sich die Ehefrau des Käufers bei mir gemeldet und erklärt, dass sich der Wagen plötzlich nicht mehr bewegen lässt und warum ich dies verschwiegen habe!
Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich die defekten bzw. zu ersetzenden Teile w wahrheitgemäß im Kaufvertrag angegeben habe.
Ich habe ihr geraten den ADAC anzurufen und das Auto in die nächste Werkstatt abschleppen zu lassen.
Sie hat sich bei mir über die Kosten (ca 750€)des Zahnriemenwechsels und der Zentralverriegelung beschwert.
Des weiteren sagte sie, dass der Wagen mehr als 107000 km gelaufen ist, das hatte man in der Werkstatt behauptet.
Im Gespräch habe ich der Ehefrau des Käufers erklärt, dass ich vor einem Monat den defekten Turbolader des A4 nach einer Autopanne austauschen mußte und die Reparatur von 998€ ein großes Loch in meiner Haushaltskasse gerissen hat.
Heute Nachmittag hat sich wieder ein Bekannter der Familie bei mir gemeldet und um eine Beteiligung bei der anstehenden Kupplungreparatur (ca.500€)gefordert, ansonnsten würde er die Angelegenheit bei einem Rechtsanwalt regeln .
Die Reparatur Werkstatt hat wieder behauptet, das es nicht möglich ist, dass eine Audi Kupplung schon bei 107000 kapput gehen kann.
Meine Frage ist wie soll ich mich in diesem Fall verhalten, muß ich mich bei der Autokuplung finanziel beteiligen?
Was mache ich, wenn sich ein Rechtsanwalt des Käufers bei mir
meldet und die Beteiligung an der Reparatur verlangt?
Wie kann ich es selbst feststellen, wenn am Tacho wirklich manipuliert wurde?
Was passiert im Fall wenn die Manipulation nachgewiesen werden kann?
Schließlich bin ich auch davon betroffen!Ich bin erst der 2 Besitzer von dem Kfz, (soweit es mir bekannt ist).
Der Wagen ist seit 4,5 Jahren in meinem Besitz.
Wie weit muß ich für folgende Reparaturen haften?
Was passiert wenn ich mich aus Kulanz bei der Reparatur beteiligen würde, muß ich damit rechnen, dass der Käufer sich bei den eventuellen weiteren Reparaturen wieder bei mir meldet und Beteiligung fordert.
Ich möchte das Auto nicht verschenken, das Kfz ist schon schließlich 8,5 Jahre alt.
Für eine rasche Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
S.K.