Kündigung nach Mindestlaufzeit bei Nachhilfeinstitut. Monatlich möglich?
vom 21.6.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Die maximal zulässige Kündigungsfrist (sowohl für die Kündigung des ursprünglichen Vertrags, wie auch für die Verlängerung) wird von früher drei Monaten auf nun einen Monat verkürzt." In unseren AGB steht deutlich, dass sich der Vertrag um die Mindestlaufzeit verlängert, sofern die Kündigung nicht mindestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit eingegangen ist. Auf dem Vertragsblatt selbst wird bei der Unterschrift auf die AGB verwiesen und diese akzeptiert.