Ich werde von meinen Mandanten ausschließlich erfolgsbezogen vergütet, d.h. ich erhalte von meinen Vertragspartnern ein nur dann vereinbartes Honorar, wenn ein von mir auf eigene Kosten recherchierter Bewerber nach der Vorstellung beim betreffenden Mandanten einen Kooperationsvertrag unterschreibt. ... Es stellt sich jetzt die Frage, ob ich diese Formulierung für den (theoretisch möglichen) Fall ändern sollte, dass ein Mandant die Bewerberdaten zwar nicht aktiv an ein anderes Unternehmen, z.B. aus dem gleichen Konzern, weitergibt, sondern den Bewerber mündlich über etwaige Vakanzen in solchen verbundenen Unternehmen informiert.