Anzahlungsvertrag Katze
| 04.11.2017 20:47
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Hellmich
Also ich habe eine Katze die Kitten bekommen hat. Habe alle Vermittelt und die künftigen Besitzer einen Anzahlungsvertrag unterschreiben lassen. Leider hat sich eine Halterin jetz aber danach null für die kleine interessiert. Kam sie in 3 wochen nicht einmal besuchen. Habe erfahren das sie neben dem Beruf noch studiert. Sie wird auch nie eine 2 katzen haben (sie hatte bei der Besichtigung aber kurz überlegt 2 zu nehmen da dachte ich das sie dem aufgeschlossen ist) aber sie findet jetzt das Katzen Einzelgänger sind was mir zeigt sie hat sich nicht informiert über Katzenhaltung. Jetz hat sie den übergabetermin noch verschoben. Hätte ich vorher gewusst das eine 2 katze doch nicht in frage kommt und sie nicht nur halbtags arbeitet sondern auch studiert hätte ich sie ihr nie vermittelt. Habe ihr also gesagt das es mir leid tut aber ich kein gutes Gefühl habe ihr meine Kleine zu geben. Anzahlung bekommt sie natürlich wieder weil es ja meine Entscheidung war nicht ihre. Sie wollte gleich das ich all das Zubehör bezahle welches sie gekauft hat. Nicht ein Wort das sie die kleine ins Herz geschlossen hat oder so. Es geht gleich ums Geld bei ihr. Eine Katze will sie dann wohl nicht mehr?! Aber sie gibt mir nach mehrmaliger Anfrage ihre Kontodaten nicht um die Anzahlung zurück zu überweisen. Sie wollte mit einem Anwalt regeln das ich ihr das Zeug bezahlen soll. Aber die Kleine ist ja nicht bezahlt sondern nur angezahlt.
Im Anzahlungsvertrag steht:
Hiermit bestätigt der übernehmer sowie der übergeber der Kitten das eine Anzahlung am .......In Höhe von ........ für 1 kitten gezahlt wurde. Der übergeber des tieres verpflichtet sich somit das zuständige kitten zu reservieren. Wenn kein interesse des übernehmers mehr besteht hat dieser keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.
Danach alle Personalien
Hatte sie aber drauf hingewiesen das es noch einen schutzvertrag bei Übergabe gibt. In dem steht auch das ich bei Zweifel des Tierwohls das Tier zurücknehmen darf. Den hatte sie auch durchgelesen. Habe ihr auch angeboten ihr 50€ zu überweisen und sie kann die sachen behalten da die kleine ausziehen muss. Keine Antwort. Nun habe ich gefragt was die Sachen den kosten also über welche summe wir reden. Wieder keine Antwort. Habe sie mehrmals drauf hingewiesen das die Kleine ausziehen muss. Habe sie jetzt anders vermittelt da ich sie nicht behalten konnte und sie mir nicht geantwortet hat.
Die kleine habe ich ja auch nicht mehr. Was soll ich tun? Welche Rechte habe ich? Was erwartet mich jetz? Was muss ich wissen? Was kann passieren? Muss ich alles bezahlen? Sie antwortet seit fast einer Woche nicht mehr.
Bewertung des Fragestellers
06.11.2017 | 01:00
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"Erst hatte ich das Gefühl das es nicht viel gebracht hat. Nachdem ich aber genauer gefragt hatte, hat er mir die Sachlage besser erklärt und war sehr hilfreich. Bin jetzt voll zufrieden."