Parship zwangsweise Vertragsverlängerung / Kündigung gemäß BGB §627 nicht akzeptiert
vom 22.12.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Im Januar 2021 habe ich eine Parship 12 Monate Premium-Mitgliedschaft bestellt, welche sich gemäß Parship-AGB/Mails um 12 Monate zu mehr wie den doppelten Kosten verlängert, soweit nicht 12 Wochen vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird. ... Juni 2021 (Az.: III ZR 125/19), hat der BGH klargestellt, dass diese Überlegungen nicht auf Online-Partnervermittlungen wie Parship übertragen werden können" Frage: Wie entgehe ich trotz geänderter Rechtslage der 12-monatigen ungewollten Zwangs-Verlängerung ab 01/22?