Mahngebühren, Sonderkündigungsrecht Mobilfunkvertrag
beantwortet von
Nach meinem Erkenntnisstand sind Mahngebühren auch bei der ersten Mahnung / Zahlungserinnerung rechtens und bedürfen keiner Mitteilung über die Mahnung als soches. ... Also würde die widerrechtliche Sperrung einen Vertragsbruch darstellen, da mir vereinbarte Vertragsleistungen, nämlich das Telefonieren, das SMS Schreiben und die Nutzung des Internets nicht mehr möglich sind.