Nachbesserung bei einem Privat Kunden
vom 8.1.2021
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Meine Fragen: Wie soll ich mich weiter verhalten? ... Soweit ich mich informiert habe hat der Kunde grundsätzlich gar kein Recht auf die Herausgabe eines Original Lieferscheins, da dieser Teil des Vertrages zwischen mir und meinem Händler ist.