Verzug durch zuvor angekündigten Urlaub
vom 19.3.2012
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Meine Frage: Kann ich trotz angekündigten Urlaubs (inklusive Schließung meines Büros und Nichtereichbarkeit für diesen Zeitraum) in Verzug geraten?