Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

'Schlussrechnung' von Flexstrom

| 5. September 2008 20:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober letzten Jahres bekam ich von meinem damaligen
Stromlieferant Flexstrom ein neues Angebot für mein Strompaket
7800, welches ich im Voraus zu bezahlen hätte.
Das Angebot gefiel mir jedoch nicht mehr- war um einiges teurer als vorher-deshalb kündigte ich den Vertag aufgrund meines außerordentlichen Kündigungsrechtes innerhalb von 14 Tagen.
Kurze Zeit später erhielt ich eine Kündigungsbestätigung mit der Aufforderung den Zählerstand zum Vertragsende (30.11.07)meinem
regionalen Stromversorger mitzuteilen, was ich auch tat.
Daraufhin bekam ich eine Jahresabrechnung, die auf den ersten Blick in Ordnung war- der Verbrauch lag so wie ich ihn einschätzte und vor allem innerhalb des Strompaketes.
Der neue Anbieter Teldafax, den ich parallel zur Kündigung bei Flexstrom beauftragte, belieferte mich dann ab dem 01.01.2008.
Nun bekam ich vor 4 Wochen (9 Monate nach Vertragsende!!) eine Schlussrechnung von Flexstrom,
in der falsche Zählerstände zugrunde lagen und einen astronomischen Verbrauch im Zeitraum vom 1.12.-31.12.07 berechnet wurden. Somit kam ich über mein Strompaket von 7800KW
hinaus. Nach meinen Daten jedoch, die auch flexstrom vorliegen müssten, lag ich selbst 1 Monat nach Vertragsende noch immer innerhalb des Strompaketes.
Flexstrom berechnet mir nun einen "Mehrverbrauch" zu erhöhten Konditionen obwohl ich 1. bei Flexstrom garnichtmehr vertraglich gebunden war und 2. dieser Mehrverbrauch nach meinen Zählerdaten garnicht existiert.
Ich habe gegen diese Schlussrechnung Widerspruch eingelegt und in einem zweiten Schreiben nochmals zu diesem angeblichen Mehrverbrauch Stellung genommen- mit den korrekten Zählerdaten,
die ich damals dem örtlichen Stromversorger und auch Flexstrom
rechtzeitig mitgeteilt habe.
Flexstrom hat jedoch ohne meine Einwilligung den Mehrverbrauchs-
betrag in Höhe von 210 Euro von meinem Konto eingezogen - in meinem Widerspruchsschreiben habe ich sogar einen Bankeinzug ausdrücklich untersagt!
Ich habe den Betrag natürlich postwendent zurückgeholt.
Nun flatterte mir während meines Urlaubs eine 1. Mahnung ins
Haus. Muß ich bezahlen oder nicht? Wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus?
Wäre für eine prompte Antwort dankbar.
MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben zusammenfassend wie folgt:

Vorausschicken muss ich allerdings, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben basiert und sich nach Prüfung der relevanten Unterlagen und des Schriftverkehrs die Beurteilung anders gestalten kann.

Derjenige, der von einem anderen eine Leistung fordert, trägt stets die Beweislast. Es obliegt also dem Stromunternehmen, nachzuweisen, dass im Zeitraum 01.12.-31.12.07 ein derartig hoher Stromverbrauch tatsächlich erfolgt ist.

Stimmen die tatsächlichen Zählerstände von Ihrer Wohnung mit den angeblichen Zählerständen des Stromunternehmens nicht überein, dann kann das Stromunternehmen seine Forderung nicht beweisen und demzufolge nicht durchsetzen.
Sie sollten die Forderung daher zurückweisen und einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Unterlagen und der weiteren Bearbeitung beauftragen. Nach Prüfung der Unterlagen kann dieser dann mit der Rechtsabteilung des Stromunternehmens die Sache klären oder notfalls gerichtlich ausfechten.

Erfahrungsgemäß lassen sich die Sachbearbeiter der Stromanbieter nämlich auf keine zielführende Konversation mit dem Kunden ein. Vielmehr ist zu erwarten, dass weitere Mahnungen etc. eintreffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Aust
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ihre kurze aber aussagekräftige Antwort hat mich in meinem Beschluss bestärkt, die Sache einem Anwalt zu übergeben.
Vielen Dank für ihre Hilfe.

"