Somit wurde ich weiter unter Druck gesetzt und musste diese Forderungen dulden um noch größeren Schaden an meiner Existenz zu verhindern und habe dann zwei notarielle Kaufverträge mit dem Erwerber abgeschlossen, wobei der erste Kaufvertrag für das Wohn/Geschäftshaus war und der zweite das Inventar des angemieteten Restaurant betraf, woraus sich Gesamtpreis der Immobilie zusammensetzte. ... Dieses habe ich meinem Anwalt und dem Notar bestätigt unter Beachtung der Kaufverträge und dem Hinweis, dass die unrechtmäßig einbehaltenen Mieten vor dem noch nicht erfolgten Besitzübergang auch noch an der vollen Kaufpreiszahlung fehlen und somit auch noch vor der Eigentumsumschreibung herausgegeben werden müssen. ... Der zweite notarielle Kaufvertrag über €50.000,00 für das Inventar, welches eigentlich zum gesamten Kaufpreis der Immobilie gehörte und nur auf Verlangen der Bank ausgesondert wurde und hierauf noch kein Cent gezahlt wurde, sodass ich mir eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar aushändigen ließ und damit ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt habe und diesen auch noch vor der Eigentumsumschreibung/Besitzübergang durch einen Gerichtsvollzieher an die Drittschuldner (Mieter) zustellen lassen.