Frage an einen Steuerprofi
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Der Verkaufserlös in Höhe von 30.000 Euro für die eine, in 06 verkaufte Wohnung, wird gegengerechnet, neben weiteren Werbungskosten stellt das Finanzamt somit auf den 31.12.06 gesondert einen Verlustvortrag in Höhe von -50.000 Euro fest. ... Dies würde trotz des Verlustvortrages aus 06 zu einer deutlich höheren Steuer in 07 führen. ... Wie bereits erläutert, A hat das Finanzamt bereits auf diesen Fehler aufmerksam gemacht, A wurde nahegelegt, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid zu erheben.