Deutsche Kapitallebensversicherung / Arbeit in USA
vom 30.3.2017
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt / Hong Kong
Ich wohne und arbeite seit 2011 bei einem amerikanischen Unternehmen und bin seitdem in den USA ansaessig und steuerpflichtig. ... Ein kleines Rechenbeispiel - meine Einlagen (sagen wir mal 30K Euro, = Summe der monatlichen Einzahlungen ueber die Laufzeit) sollten ja nicht versteuert (m.E) - die Zinsertraege die ich von 1994 - 2011 erzielt habe sollten eigentlich auch nicht in den USA versteuert werden (sagen wir mal 10K Euro), da ich ja zu dieser Zeit noch in D steuerpflichtig war - Somit wuerden dann nur die Zinsertraege von 2011 - 2017 in den USA versteuert werden (sagen wir mal 6K Euro) (wie sehen Sie das?)