Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Mitte letzen Jahres 2007 eine Jubiläumszuwendung von 15.220 EUR erhalten, bei einem Jahresgehalt von 67.040 EUR. Ich habe Lohnsteuerklasse 3, mein Mann, ebenfalls berufstätig, Klasse 5, Zusammenveranlagung. Nun haben wir eine Nachforderung vom Finanzamt erhalten, die Lohnsteuer für die Zuwendung (§34 Abs. 1) liegt laut Finanzamt höher als die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber berechnet und weitergeleitet wurde.