Guten Tag,
ich habe meine Steuererklärung 2014 nicht rechtzeitig abgegeben - meine Schuld, keine Frage.
Nach Schätzungsbescheid habe ich Einspruch und Aufforderung zur Aussetzung des Einzugs des festgelegten Betrages eingereicht.
Nun habe ich eine Aufforderung zur Begründung des Rechtsbehelfs bekommen und mein Antrag zur Aussetzung des Einzugs wurde abgelehnt.
Der geschätzte Betrag ist deutlich zu hoch festgelegt. In meiner Steuererklärung inklusive EÜR, die ich zwischenzeitlichb bereits abgegeben habe (etwa zeitgleich kam die Reaktion vom FA auf meinen Einspruch), kann man entnehmen, dass ich in 2014 aufgrund meiner Schwangerschaft wenig Einnahmen hatte und sogar ein Minus erwirtschaftet wurde. Eine Erklärung dazu habe ich per dreizeiler der EÜR beigefügt. Ende 2014 habe ich daher auch das Gewebe abgemeldet.
In 2013 habe ich aufgrund einer Schätzung bereits zu viel bezahlt, was aus der Geschäftsprüfung Anfang 2014 hervor ging.
Wie formuliere ich nun meine Begründung des Rechtsbehelfs? Ggf. dass ich den Betrag auch nicht vor Anpassung zahlen muss?
Ich möchte meine Antwort an das Finanzamt gerne heute noch absenden, wenn möglich.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit Einlegung des Einspruch Ihrerseits hat das Finanzamt den Steuerfall nochmals zu prüfen. Inwiefern Ihnen durch das zu Späte einreichen der Steuererklärung nebst den entsprechenden Unterlagen Nachteile entstehen, ist von dem Vorgehen des zuständigen Finanzamtes abhängig.
Es wäre beispielsweise folgende Formulierung möglich:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem Schreiben vom ... (Datum) habe ich frist- und formgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid eingelegt und angekündigt, die Einspruchsgründe nachzureichen, was ich hiermit mache.
Zur Begründung trage ich Folgendes vor:
Die von Ihnen vorgenommene Schätzung ist deutlich überhöht. Die entsprechenden Nachweise hierfür ergeben sich aus meiner eingereichten Steuerklärung 2014 nebst der entsprechenden EÜR. Aufgrund der geringen Einnahmen im Jahre 2014 habe ich Ende 2014 das Gewerbe abgemeldet. Die Gewerbeabmeldung füge ich diesem Schreiben bei. Im Übrigen verweise ich auf die von mir bereits eingereichte Steuerklärung inkl. des entsprechenden Nachweisen.
Ich bitte die verspätete Abgabe aufgrund meiner schwierigen persönlichen aktuellen Lage zu entschuldigen und entsprechend neu zu Bescheiden.
Sofern Sie noch weitere Unterlagen benötigen, bitte ich um entspechende Mitteilung.
Ich weiße Sie darauf, dass dies lediglich eine Beispielsformulierung ist, da nur wenige Hinweise bzgl. des Steuersachverhalts 2014 in Ihrer Sachverhaltsschildern enthalten waren. Auch kann natürlich keine steuerliche Prüfung Ihrer Verhältnisse in diesem Zusammenhang vorgenommen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.