Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war von 1994 - 1999 selbstsändiger Subunternehmer mit einem LKW. Da aber meine Einnahmen nicht immer die Ausgaben deckten,sind aus dieser Zeit noch 12.727€ Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Kirchensteuer offen. Dazu kommen 11.620 € Säumniszuschläge.Bisher wurde die Rückzahlung mit meiner momentanen Jährlichen Einkommenssteuer als Arbeitnehmer verrechnet. Nun Habe ich vom Finanzamt ein schreiben bekommen das ich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen soll und Tilgungsvorschläge vorlegen.
Meine Frage zu diesem Thema:
Da sich das Finanzamt so lange Zeit nicht darum gekümmert hat die Steuerrückstände einzufordern, gibt es da nicht einen Weg gegen diese Rückstände einspruch einzulegen.
Nach einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde mir mitgeteilt das wenn die Hauptschuld getilgt ist, das es dann eine möglichkeit gibt 50% der Säumniszuschläge zu stornieren, dazu würde ich gerne wissen ob es da auch noch andere möglichkeiten gibt die Säumniszuschläge zu verringern.
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Die Möglichkeit einen Einspruch gegen die Rückstände oder die Zuschlage einzulegen wird nicht mehr gegeben sein, da die entsprechenden Steuerbescheide mittlerweile bestandskräftig sein durften. Die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid beträgt 1 Monat.
Die Aufforderung des Finanzamtes die wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen und einen enstprechenden Tilgungsplan vorzulegen, resultieren sicherlich daraus, daß die Steuerforderungen auch durch die Rückerstattungsansprüche nicht nennenswert zurückgeführt werden konnten.
Gleichwohl kann dies als Anlaß genommen werden dem Finanzamt einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, wonach Sie beispielsweise die Steuerforderung, soweit möglich, zeitnah zurückführen, wenn Ihnen die Säumnis-, Verspätungszuschläge sowie die Zinsen erlassen werden. Eine solche Vereinbarung könnte ausgehandelt werden und müßte dann mit einem entsprechenden Erlaßantrag durch Sie seitens des Finanzamtes umgesetzt werden.
Hierzu empfehle ich einen Steuerberater oder Kollgegen einzuschalten. Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere Tätigkeit zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen einen entsprechenden Überblick verschafft zu haben.