Steuerrecht, Dienstleistung ins Nicht-EU Ausland (Kleinunternehmer)
vom 15.1.2023
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich möchte herausfinden, welche rechtlichen/steuerrechtlichen Fallstricke mit diesem Auftrag verbunden sind: - Kann ich die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn der Auftraggeber im Ausland (Drittland=Schottland) sitzt? ... Da es sich bei Schottland inzwischen um Nicht-EU Ausland handelt, ist das Revers Charge Verfahren nicht anzuwenden?