Rückwirkende Vergütung von MwSt. an freie Mitarbeiter
Auf sämtlichen Abrechnungen befindet sich außerdem folgender Hinweis: "Für inländische Unternehmen: Die Auszahlung der Umsatzsteuer an ein in Deutschland umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen kann erst erfolgen, wenn uns hierzu ein entsprechendes Bestätigungsschreiben Ihres zuständigen Finanzamtes vorliegt.