wg. fehlender Belege, Altersvorsorgeaufwendungen nicht angerechnet
vom 16.8.2020
für 60 €
Natürlich betrifft mich die Pflicht zur Mitwirkung §90 AO - hätte das Finanzamt im Sinne Ihrer Ermittlungspflichten vor der Festsetzung nach Belegen fragen müssen?