Da wir in diesem Zuge gerne das ganze so abwickeln möchten, dass am Ende jeder der Brüder je 100 % einer der beiden Eigentumswohnungen besitzt, stellt sich die Frage, wie wir das abbilden können, ohne mehr Steuern als notwendig zu zahlen. ... -> Unter der Annahme, dass der Wert der beiden Wohnungen z.B. jeweils 200.000 € beträgt, wie wäre dann die steuerliche „Zuordnung" dieses Werts auf die beiden Brüder und welche Steuern würden ggf. für wen anfallen, bzw. welcher Betrag würde auf den Freibetrag des Erbes angerechnet werden? ... Ich weiß zwar nicht ob es hier eine Relevanz hat, aber als Zusatzinformation noch folgendes. - Die Steuererklärung für die Wohnung „A" machen beide Brüder gemeinsam unter einer Steuernummer und werden dabei vom Finanzamt als „Erbengemeinschaft" bezeichnet. - Der Vater ist bereits seit sieben Jahren verstorben, auf das Erbe haben beide Brüder damals zugunsten der Mutter verzichtet.