Auswandern nach Thailand - Abfindung - Steuer
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Wenn ich nun vereinbare, dass die Abfindung im Jahr 2016 ausgezahlt werden soll, und ich mich bereits Ende 2015 in Deutschland abmelde und dann tatsächlich auch 2016 mindestens 190 Tage in Thailand verbringe, muss ich die Abfindung, die ja für den Wegfall meines Arbeitsplatzes gezahlt wird, dann trotzdem noch in Deutschland versteuern?