nochmal DBA Schweiz - 183 Tage
Arbeite seit Jahren als Wochenaufenthalter mit Wohnsitz Deutschland in der Schweiz, korrekter Anstellungsvertrag, zahle dort nach DBA Quellensteuer und bin in Deutschland von Besteuerung dafür freigestellt. ... Fiele dann das Besteuerungsrecht für Schweizer Einkommen an Deutschland und würde das deutsche Finanzamt die Differenz zur in der Schweiz abgeführten Quellensteuer im Anrechnungsverfahren einfordern ??