Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sind die 2 Szenarien mit den 183-Tage-Regelung kompatibel oder wird diese Regel in diesem Kontext nicht angewandt? Wenn ja, Ab- und Rückreisetag (wahrscheinlich Sonntag und Mittwoch) in welchen Land zählen?
Beide Szenarien können auf jeden Fall gelebt werden. Sie würden allerdings den Status des Pendlers als Wochenaufenthalter in der Schweiz schnell verlieren, da Sie über die 60 Aufenthalt in der Schweiz kommen würden.
Da Sie in beiden Ländern eine Wohnung innehaben werden, wäre auch in beiden Ländern eine Steuerpflicht anzunehmen. Die 183 Tage-Regel ist z.B. in Deutschland dann nicht mehr relevant, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung vorhalten, in der Sie jederzeit zurückkehren können.
Sie hätten dann eine unbeschränkte Steuerpflicht bzgl. aller Ihrer Einkünfte und würden allenfalls über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern eine Besteuerung in der Schweiz erreichen.
2. Darf ich die Wohnungen in den 2 Länder mieten oder bekomme ich Problemen mit dem Finanzamt?
Auf alle Fälle ist dies möglich, in Deutschland schafft die Wohnung aber eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund des Wohnsitzes.
3. Wie werden die Tage im Homeoffice aus Stuttgart in den 2 Szenarien besteuert? Annahme: der genannte 25% der Arbeitszeit wird nicht überschritten.
Aus Art. 15 Abs. 1 DBA können die Tage im Homeoffice in Deutschland dort auch versteuert werden.
Um von diesem grundlegenden Prinzip wegzukommen, müsste man es schaffen, dass Sie aus Art. 4 DBA als in der Schweiz ansässig gelten. Dann könnte man über Art. 15 Abs. 2 DBA, wenn Sie weniger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten, die Besteuerung nur in der Schweiz belassen.
Die Ansässigkeit in der Schweiz dürfte aber schwierig werden, da die stärkeren sozialen Banden nach Deutschland dagegen sprechen. Sie können hier aber natürlich gegen argumentieren.
Schafft man die Hürde des Art. 15 Abs. 2 DBA also nicht, wäre das gesamte Gehalt aus der Schweiz in Deutschland steuerbar.
Aus Art. 24 Abs. 1 DBA werden die schweizerischen Einkünfte aber zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung aus der Grundlage für die deutsche Steuerberechnung herausgenommen, wenn die Arbeit in der Schweiz verübt wurde.
Im Ergebnis wären dann also nur die deutschen Homeoffice-Tage in Deutschland steuerbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Sehr geehrter Herr Park,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Alles sieht einfacher aus, wenn ich mich gemäß Szenario B als Aufenthalter in der Schweiz anmelde (also B-Bewilligung) und mich in Stuttgart abmelde.
Um sicher zu sein, dass ich Ihre Antwort gut verstanden habe, werde ich folgenden Punkten schreiben. Sie können mir bitte bestätigen, ob mein Verständnis richtig ist.
(Annahme: ich bin Aufenthalter in der Schweiz mit B-Bewilligung und arbeite mindestens 75% der Zeit in Zürich)
1. Ich werde in beiden Länder eine Wohnung innehaben (eine Wohnung in Zürich und das Zimmer in der WG in Stuttgart) und deswegen bin ich in beiden Länder unbeschränkt steuerpflichtig. Durch das DBA zwischen beiden Ländern kann ich aber eine Besteuerung in der Schweiz erreichen (also, nur in der Schweiz). Dafür muss ich als in der Schweiz ansässig gelten.
2. Da ich doch zwei Wohnsitze habe, ist die 183 Tage-Regel in Deutschland dann nicht mehr relevant für mich. Ich müsste dann nicht auf die genaue Anzahl der verbringenden Tagen in DE so genau beachten.
3. Ich muss gut argumentieren, warum meine steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz ist: Mit einer Wohnung in Zürich, meine neue Arbeitsstelle dort, keine familiären Bindungen in Deutschland (bin Spanier) werde ich es hoffentlich schaffen.
4. Die Tagen in Homeoffice aus Deutschland (max 25% pro Woche) werden in der Schweiz besteuert, wenn ich dort ansässig bin. Wenn ich weniger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz physisch arbeite, könnte man über Art. 15 Abs. 2 DBA, die Besteuerung nur in der Schweiz belassen.
Ist mein Verständnis in der 4 Punkten richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Sie haben alles richtig verstanden, nur in Punkt 4 sollten Sie beachten, dass Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland arbeiten sollten.
Mit freundlichen Grüßen